BdNI Lehrgangsbedingungen
unsere
     Lehrgangsförderung
 
Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg und die Europäische Union unterstützen die BdNI Zertifizierungslehrgänge

„Förderprogramm Fachkurse aus den Mitteln des Europäischen Sozialfonds“
Ziel: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF)



Voraussetzungen für Ihre Förderung

Förderfähig sind:
Beschäftigte, die in kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern tätig sind, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer in Baden-Württemberg
Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind
Ausbilder und Ausbilderinnen in überbetrieblichen beruflichen Bildungszentren der Wirtschaft, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.

Nicht förderfähig sind:
Beschäftigte von Einrichtungen, die zu mehr als 50 % aus öffentlichen Mitteln getragen sind.

Art, Höhe und Umfang der Zuwendung
Der Zuschuss wird gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von:
30 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren bzw.
50 % der zuschussfähigen Teilnahmegebühren für Teilnehmende, die mindestens das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Die nicht über den Zuschuss gedeckten Teilnahmegebühren sind von den entsendenden Unternehmen bzw. den Teilnehmenden zu finanzieren. Folgende Bestandteile der Teilnahmegebühr werden nicht bezuschusst:
Mehrwertsteuer
Übernachtungskosten

Bewirtungen für Teilnehmende werden nur bezuschusst, soweit sie nachweislich in vom Bildungsträger erhobenen Teilnahmegebühren enthalten und nicht separat ausgewiesen sind.
Soweit weitere Vergünstigungen, insbesondere des Bildungsträgers wie zum Beispiel Preisnachlässe für Gruppenanmeldungen, Frühbucher-, Mitglieder- und Treuerabatte etc. gewährt werden, verringern diese Vergünstigungen die zuschussfähige Teilnahmegebühr. In den weiteren Vergünstigungen dürfen keine ESF-Mittel enthalten sein.

Einfache Buchungsabwicklung
Wenn Sie die wie vor beschriebenen Kriterien erfüllen, geben Sie dieses unter dem Kürzel ESF einfach bei Ihrer Buchung mit an. Mit unserer Seminarbestätigung erhalten Sie dann lediglich einen Erhebungsbogen, den Sie ausgefüllt an uns zurücksenden, um unserer nachweispflichtig gegenüber den betreffenden öffentlichen Stellen nachzukommen.

Einfache Abwicklung in Ihrer Schulungsrechnung
In Ihrer Schulungsrechnung ziehen wir Ihnen dann direkt den geförderten Betrag ab und garantieren Ihnen damit eine einfache und unbürokratische Abwicklung, ohne dass Sie sich mit irgendwelchen öffentlichen Stellen auseinandersetzen müssen. Einfacher geht es nicht.

Hinweis
Wir weisen darauf hin dass wir diese Förderung nur solange gewähren können wie Mittel aus dem Europäischen Sozialfond vorhanden sind.


Haben Sie Fragen zu der Lehrgangsförderung?

Alle weiteren Fragen beantwortet Ihnen gerne André Gerlach per E-mail an info@bdni.de oder Anruf unter +49 (0) 7452-8965603